Ein Jugendlicher kann bestraft werden mit: Verweis, Busse, Freiheitsentzug, Beobachtungsstation, Jugendheim, Familienplatzierung oder erzieherische Massnahmen wie Kurs, Training, Arbeitsleistung, Wiedergutmachung, etc.
Das Jugendstrafrecht gilt für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 10 und 18 Jahren.
Es können folgende Strafen verhängt werden:
In der Schweiz ist die Jugendanwaltschaft für Jugendliche, die straffällig geworden sind, zuständig.
Im Unterschied zu vielen anderen Ländern wird in der Schweiz nicht nur die Tat, sondern auch die Person des Täters oder der Täterin bei der Festlegung der Strafe miteinbezogen. Als Grundlage für die Verurteilung werden neben der Taten deshalb vor allem auch die persönlichen Verhältnisse abgeklärt und beurteilt. Die Strafen zielen eher darauf ab zu erziehen als zu bestrafen. Die Jugendlichen sollen wieder integriert und Rückfälle vermieden werden.
Strafen können also auch sein: erzieherische Massnahmen wie Kurse oder Trainings, Unterbringung bei Privatpersonen oder in Erziehungs- oder Behandlungseinrichtungen, Jugendheimen oder Beobachtungsstationen.