Für die Erziehung der Kinder sind die Eltern (oder Erziehungsberechtigten) zuständig. Verletzen sie ihre Pflichten, können sie dafür verantwortlich gemacht werden.
Der Staat mischt sich so wenig wie möglich in die Privatangelegenheiten der Familien ein. Aber an Eltern (und Erziehungsberechtigte) dürfen trotzdem bestimmte Erwartungen gestellt werden.
Unter anderem:
Wer einen Schaden verursacht, ist grundsätzlich selber dafür verantwortlich. Dies gilt auch für Jugendliche. Nehmen aber Eltern oder Erziehungsberechtigte ihre Pflichten nicht wahr, können auch sie für diese Schäden verantwortlich gemacht werden.